Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, stellt eine Alternative zur Kündigung dar. Ein solcher Vertrag ist nichts anderes als eine einvernehmliche Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Gründe für den Abschluss von Aufhebungsverträgen sind vielseitig. Arbeitgeber schließen Aufhebungsverträge zum Beispiel ab, um langen und aufwendigen Kündigungsprozessen entgegenzuwirken. Arbeitnehmern bieten Aufhebungsverträge zum Beispiel die Möglichkeit, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen in ein anderes Unternehmen zu wechseln.
Erste grundlegende Fragen zum Aufhebungsvertrag und wie Du richtig reagieren solltest erklären wir Dir in unserem Video:
Du hast gemerkt, dass Du den falschen Beruf gewählt hast und möchtest Deine Ausbildung vorzeitig abbrechen? Oder Du möchtest schnell in einen anderen Betrieb wechseln? Dann solltest Du an einen Aufhebungsvertrag denken! Mithilfe eines solchen Vertrags kannst Du Deinen letzten Arbeitstag in der jetzigen Firma genau festlegen. Kündigungsfristen müssen nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht eingehalten werden und Dein Arbeitsvertrag entfaltet nach Abschluss des Aufhebungsvertrages keine Wirkungen mehr als würde er nicht mehr existieren.
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags wird Arbeitnehmern zudem häufig eine Abfindung gezahlt. Denn wenn ein Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit einem seiner Arbeitnehmer beenden und dabei Schutzmechanismen wie zum Beispiel die Zustimmung des Betriebsrats umgehen möchte, bietet er ihm oftmals einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindung an. Abfindungen berechnen sich erfahrungsgemäß nach der folgenden Formel: 50 Prozent Deines Brutto-Monatslohns multipliziert mit Deinen bisherigen Beschäftigungsjahren. Mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts mit gutem Verhandlungsgeschick kann Deine Abfindung jedoch auch deutlich höher ausfallen.
Aufhebungsverträge können Dir auf der einen Seite zwar Vorteile bieten, auf der anderen Seite können sie jedoch auch große Nachteile mit sich bringen, denn Aufhebungsverträge nehmen Dir Deine Arbeitnehmerrechte! Hast Du den Vertrag erst einmal unterschrieben, benötigt Dein Arbeitgeber für Deine Entlassung keine Zustimmung des Betriebsrats mehr. Normalerweise müsste dieser Deiner Entlassung nämlich zustimmen. Soziale Auswahlkriterien bleiben ebenfalls unbeachtet. Auch Kündigungsschutzregelungen für Schwerbehinderte und Schwangere werden durch den Vertrag aufgehoben. Wenn Du den Vertrag unterschreibst, ist es zudem möglich, dass Du für einige Wochen Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst. Denn ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel wie eine Arbeitnehmerkündigung betrachtet, was grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Diese Sperrzeit kann unter Umständen jedoch vermieden werden, indem beispielsweise die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrags auch durch den Aufhebungsvertrag eingehalten werden.
Trotzdem ist nicht immer klar, welche Nachteile Dir durch einen Aufhebungsvertrag entstehen können. Du solltest daher nicht auf die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verzichten. Bei FragRobin erhältst Du eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Wenn Du Dich in der Ausbildung befindest, solltest Du einem Auflösungsvertrag nur dann zustimmen, wenn Du schon eine andere Ausbildungsstelle sicher hast. Überlege Dir genau, ob Du Deinen aktuellen Betrieb wirklich verlassen möchtest. Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, ist er absolut verbindlich. In der Ausbildung müssen Arbeitgeber und Auszubildender einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zustimmen. Falls Du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern den Vertrag für Dich unterschreiben.
Die Form von Auflösungsverträgen und Kündigungen ist in § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier heißt es: "Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Ein elektronischer Abschluss ist nicht möglich."
Aufhebungsverträge müssen also auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Wenn Du oder Dein Arbeitgeber ein Fax oder eine E-Mail absenden, reicht das im Regelfall nicht aus.
Vom Inhalt her kann der Vertrag ganz nach Belieben gestaltet werden. Du solltest jedoch unbedingt darauf achten, dass der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses im Vertrag festgehalten wird. Außerdem sollten im Vertrag die folgenden Aspekte geregelt werden:
Du solltest unbedingt versuchen, eine Abfindung auszuhandeln. Als Arbeitnehmer solltest Du Dich von scheinbar großen Geldsummen aber nicht blenden lassen. Überlege, wer die bessere Verhandlungsposition besitzt und verhandle fair, aber dennoch hart.
Wenn Du eine Abfindung erhältst, zählt für Dich nur, was am Ende tatsächlich auf Deinem Konto landet. Dies richtet sich beispielsweise auch danach, welche Steuern und Sozialabgaben Du auf die Abfindung zahlen musst. Außerdem musst Du abklären, in welchem Umfang sich Deine Abfindung auf ein etwaiges Arbeitslosengeld auswirkt. Ein guter Rechtsanwalt kann Dich kompetent beraten und Dir steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte erläutern.
Denk auch daran, dass eine Abfindung frei verhandelbar ist. Wenn Du mit einer Kündigungsschutzklage drohst, kannst Du Deine Erfolgsaussichten auf eine hohe Abfindung unter Umständen steigern. Dabei gilt: Je wahrscheinlicher Dein Erfolg vor Gericht ist, desto höher ist auch der Druck auf Deinen Arbeitgeber.
Wenn Du den Abschluss eines Aufhebungsvertrags in Betracht ziehst, solltest Du einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Bei FragRobin erhältst Du eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt. Denk daran, dass man bei Aufhebungsverträgen ganz schön viel falsch machen kann. Deshalb solltest Du unter keinen Umständen auf die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht verzichten!
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