In Arbeitsverträgen werden Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorab festgelegt - Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsinhalt, Kündigungsbedingungen, Urlaubsanspruch. Tarifverträge sind nichts anderes als Arbeitsverträge, die zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmer-Gewerkschaften geschlossen werden. Der Arbeitgeber ist oft in einer übermächtigen Position bei den Vertragsverhandlungen mit dem einzelnen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können sich daher zusammentun und sogenannte Gewerkschaften bilden, um diese Übermacht auszugleichen. Die Gewerkschaften verhandeln mit dem Arbeitgeber und legen in den Tarifverträgen einen Mindeststandard fest, der für alle Arbeitnehmer des Arbeitgebers gilt, die in der Gewerkschaft sind. Im Gegenzug versprechen die Gewerkschaften keinen Arbeitskampf zu veranstalten.
Der Arbeitgeber darf dann in den einzelnen Arbeitsverträgen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. Der Arbeitnehmer kommt somit über Umwege zu einem fairen Arbeitsvertrag, ohne dass die fairen Bedingungen im Arbeitsvertrag selbst geregelt sein müssen. Der Tarifvertrag wird als Grundlage für die Ausgestaltung des individuellen Arbeitsvertrags verwendet.
Der Arbeitgeber kann sich ebenfalls mit anderen Arbeitgebern zusammentun, um gemeinsam die Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen. Da sich Gewerkschaften typischerweise nur für jede Branche einzeln bilden, sind auch die Tarifverträge und die Arbeitgeberverbände nur branchenspezifisch. Eine Gewerkschaft, die alle Arbeitnehmer vertritt, gibt es nicht.
Tarifverträge gelten nur für den Arbeitgeber, der sich auch an dem Abschluss des Tarifvertrages beteiligt hat - entweder selbst oder über einen Arbeitgeberverband. Er kann aber auch freiwillig in den einzelnen Verträgen mit Arbeitnehmern auf bestehende Tarifverträge Bezug nehmen, ohne dass er am Abschluss beteiligt war.
Kurz gesagt, der Tarifvertrag ist ein allgemeiner Arbeitsvertrag, der den Mindeststandard für jeden einzelnen Arbeitsvertrag regelt, für den er gilt.
Dein Arbeitgeber hat einen Tarifvertrag erwähnt oder in Deinem Arbeitsvertrag steht etwas von einem Tarifvertrag. Aber was ist denn eigentlich ein Manteltarifvertrag? Tarifverträge werden oft unterschiedlich bezeichnet. Das System, das dahinter steckt, ist aber grundsätzlich immer dasselbe.
Man kann Tarifverträge einerseits nach den Parteien unterscheiden, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben:
Man kann Tarifverträge andererseits nach dem Inhalt unterscheiden:
Es gibt nicht für jede Branche oder jedes Unternehmen einen Tarifvertrag. In den jeweiligen Tarifverträgen ist geregelt, für welchen Arbeitnehmer sie gelten und welche Arbeitgeber bzw. welche Arbeitgeberverbände durch ihn gebunden sind. Der Arbeitgeber ist dann solange an den Tarifvertrag gebunden, wie der Vertrag besteht.
Der Tarifvertrag wird unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis angewendet, ohne dass noch zusätzlich im Arbeitsvertrag etwas darüber vereinbart werden muss. Er gilt nur, insoweit die Regelungen aus dem Tarifvertrag besser für den Arbeitnehmer sind als die aus dem Arbeitsvertrag - dies ergibt sich aus dem sogenannten Günstigkeitsprinzip gemäß § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG).
Der Arbeitgeber ist an bestehende Tarifverträge nicht gebunden, wenn
In Unternehmen kann ein Betriebsrat gebildet werden, der aus Arbeitnehmern besteht und die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber ebenfalls einen Tarifvertrag abschließen, der zugunsten des einzelnen Arbeitnehmers gilt, ohne dass dieser einer Gewerkschaft angehören muss. Das ist die Betriebsvereinbarung, die eigentlich ein Tarifvertrag im Kleinformat ist.
Wie bei dem normalen Tarifvertrag, gilt die Betriebsvereinbarung nur als Mindeststandard. Sind im individuellen Arbeitsvertrag bessere Bedingungen für den Arbeitnehmer, sind diese anwendbar - die ungünstigere Bedingung aus der Betriebsvereinbarung wird ignoriert.
Gegen einen Tarifvertrag kann sich der einzelne Arbeitnehmer im Grunde nicht zur Wehr setzen. Das braucht er aber auch gar nicht. Für ihn hebt der Tarifvertrag den Standard seines Arbeitsvertrages zumeist nämlich an.
Sind die Bedingungen des Tarifvertrages und des Arbeitsvertrages unangemessen schlechter als es das Gesetz vorsieht, sind die vom Arbeitgeber vorformulierten Bestimmungen im Arbeitsvertrag unwirksam. Sie werden durch die günstigeren Bestimmungen aus dem Gesetz ersetzt. In diesem Fall ist der Arbeitsvertrag wieder günstiger für den Arbeitnehmer und die schlechtere Bestimmung aus dem Tarifvertrag wird nicht angewendet.
Beispiel: Der für Dich geltende Tarifvertrag sieht 17 Tage Jahresurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche vor. Dein Arbeitsvertrag legt 15 Tage Jahresurlaub fest. Der Tarifvertrag ist für Dich also günstiger - allerdings weichen beide vom geltenden Recht ab. Dir stehen gesetzlich nämlich 20 Tage Jahresurlaub zu. Die Urlaubs-Bestimmung des Tarifvertrages ist wirksam, weil sie individuell zwischen den Tarifparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeber) ausgehandelt wurde. Die Urlaubs-Bestimmung des Arbeitsvertrages ist unwirksam, weil sie Dir einseitig “aufgezwungen” wurde und sie unangemessen von gesetzlichen Bestimmungen abweicht. Die gesetzliche Vorschrift ersetzt die unwirksame Urlaubs-Bestimmung im Arbeitsvertrag. Aus Deinem Arbeitsvertrag hast Du also einen Anspruch auf 20 Tage Jahresurlaub. Da das günstiger für Dich ist, gilt Dein Arbeitsvertrag mit 20 Tagen Jahresurlaub.
Hier kannst Du mehr zum Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch lesen- weiterlesen.
Zunächst solltest Du Dich selbst an Deinen Arbeitgeber wenden und ihn an den Tarifvertrag erinnern. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kannst Du Dich an Deine Gewerkschaft wenden. Viele Gewerkschaften bieten eine Rechtsberatung oder gar einen Rechtsschutz an.
Einige Bundesländer haben Schlichtungsstellen für Tarifangelegenheiten - z. B. Nordrhein-Westfalen. Bei Betriebsvereinbarungen ist der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner.
Kann Dir die Gewerkschaft, die Schlichtungsstelle oder der Betriebsrat nicht weiterhelfen, kannst Du bei FragRobin eine kostenlose anwaltliche Erstberatung buchen. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte können Deinen Anspruch genau prüfen und dann gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen. Kostenlose Service-Hotline: 0800 800 30 08