Du hast möglicherweise eine Immobilie gekauft, und musst nun eine schwierige Entscheidung treffen. Lohnt es sich aus wirtschaftlicher Sicht, das Haus zu sanieren? Oder ist es doch sinnvoller, das Haus vollständig abzureißen, um es nach Deinen persönlichen Vorstellungen neu zu errichten? Vor allem ältere Gebäude sind teilweise günstig zu erwerben. Allerdings haben einige dieser Immobilien eine ungünstige Energiebilanz. Trotz möglicher staatlicher Zuschüsse kannst Du das Gebäude nicht ohne weiteres entfernen. Das Baurecht sieht vor, dass Du im Regelfall bei der zuständigen Behörde zunächst eine Abrissgenehmigung beantragen musst. Das gilt für alle baulichen Anlagen, soweit der Gesetzgeber ausdrücklich nichts anderes bestimmt hat. Richtig kompliziert kann der Fall immer dann werden, wenn die einzelnen Wohnungen in dem Haus bislang vermietet worden sind. Dann berührt das öffentliche Baurecht auch noch das zivilrechtliche Mietrecht. Die Gründe für eine Abrissgenehmigung können beispielsweise sein:
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Gründe, die für einen Abbruch sprechen können. Die Abrissgenehmigung für ein Haus erfordert in allen Fällen die staatliche Mitwirkung.
Da sich der Abriss oftmals ohne Genehmigung nicht realisieren lässt, ist es unerlässlich, den Antrag richtig zu stellen. Das Baurecht ist allerdings eine sehr verstreute Materie. Für Laien ist es daher sehr schwierig, den Überblick zu bewahren. Hinzukommt, dass die zuständigen Behörden häufig nicht entgegenkommend sind, so dass jeder Fehler das Bau- bzw. Abrissprojekt gefährden kann. Es macht deshalb Sinn rechtszeitig einen Anwalt / eine Anwältin mit der Antragsstellung bei der zuständigen Behörde zu betrauen.
Sie kennen die Gesetzesgrundlagen des Bundes- und des Landesrechts, die zur Beantragung der Abrissgenehmigung zu beachten sind.
Vordergründig benötigst Du eine Genehmigung für jede bauliche Anlage. Die Abrissgenehmigung für ein Haus ist daher nicht die einzige Konstellation, bei der die Bauaufsichtsbehörden mitentscheiden möchten. Geregelt ist das in den landesrechtlichen Vorschriften, beispielsweise in § 61 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) oder in 59 Abs. 1 Satz 1 HBauO (Hamburgische Bauordnung). Die Gesetzgeber der Bundesländer haben allesamt eine Pflicht zur Beantragung einer Abrissgenehmigung gesetzlich vorgesehen. Neben den baulichen Anlagen können auch andere Anlagen genehmigungspflichtig sein, wie es sich zum Beispiel unmittelbar aus § 1 Abs.1 BauO NRW ergibt. Du siehst, es handelt sich um eine sehr komplizierte und sehr verstreute Rechtsmaterie. Besonders umfangreich ist auch das Abrissvorhaben bei denkmalgeschützten Gebäuden. Hier können die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Denkmalschutz regeln, entgegenstehen. Möglicherweise besteht auch eine Erhaltungssatzung im Sinne von § 172 BauGB (Bundesrecht).
Damit das Verfahren zumindest etwas entbürokratisiert werden kann, hat jeder Landesgesetzgeber den Begriff der baulichen Anlage definiert. Unabhängig davon, in welchem Bundesland Du lebst, kannst Du die Definition in § 2 Deiner Landesbauordnung nachlesen. Da heißt es in etwa: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen." Einige Länder haben die Definition anders formuliert. Gemeint ist dennoch immer dasselbe. Die Verbindung mit dem Erdboden ist auch dann gegeben, wenn bereits die Konstruktion der Anlage dazu geeignet ist, dass sie auf dem Boden verbleibt. Vor allem das eigene Gewicht kann daher eine Verbindung begründen. Neben der klassischen Immobilie sind unter anderem folgende Einrichtungen als bauliche Anlagen anerkannt:
Du solltest also als allererstes in Erfahrung bringen, ob Dein Abrissprojekt eine bauliche Anlage zum Gegenstand hat. Denn es gibt nicht nur genehmigungsfreie Errichtungsvorhaben, sondern eben auch genehmigungsfreie Abrissvorhaben. Welche baulichen Anlagen von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, regelt wiederum die jeweilige Landesbauordnung, beispielsweise in § 65 Abs. 3 BauO NRW.
Falls Du ein Gebäude, ein Teil davon oder eine andere bauliche Anlage abreißen lassen möchtest, benötigst Du folglich eine Abrissgenehmigung. Die Frage ist daher, wo Du den richtigen Antrag dafür überhaupt stellen musst. Grundsätzlich sind die (unteren) Bauaufsichtsbehörden bei baurechtlichen Dingen zuständig. In erster Linie handelt es sich dabei um die Stadt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie mehr als 25.000 Einwohner hat. Liegt diese Voraussetzung hingegen nicht vor, so übernimmt der Kreis die Aufgaben als (untere) Bauaufsichtsbehörde.
Wie hoch die Abrissgenehmigung Kosten für Dein Vorhaben letztendlich sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Jedes Bundesland hat eine Verwaltungsgebührenordnung verabschiedet. In der Regel betragen die Gebühren danach 50 - 1.500 € für jede abzubrechende Anlage. Hinzu kommen noch die Kosten für das Abrissunternehmen, wobei sich hier ein Preisvergleich lohnen wird. Ebenso ist keine pauschale Auskunft über die Dauer des Antragsverfahrens möglich. Kleinere Abbruchvorhaben werden regelmäßig kurzfristig genehmigt. Bei größeren Abbruchvorhaben können allerdings einige Wochen vergehen, da die Behörde alle rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten prüfen wird. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird Dir darüber fundierte Auskünfte geben können. Außerdem wird er bei der Behörde regelmäßig den aktuellen Sachstand erfragen, um die Zeit möglichst kurz zu halten.
Nachbarschaftliche Streitigkeiten bilden immer wieder den Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Praxis. Nicht selten widerspricht ein Nachbar einer begehrten Abrissgenehmigung. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein, oftmals geht es um das Gefühl der Gewohnheit. In der Regel kann eine Abrissgenehmigung allerdings von einem Dritten, wie zum Beispiel Deinem Nachbarn, nicht isoliert angefochten werden. Durch den Abriss der Bausubstanz werden nachbarschützende Vorschriften nicht berührt. Nichtsdestotrotz kannst Du auch diesem Szenario bereits im Vorfeld effektiv entgegentreten, indem Du rechtzeitig mit einem unserer spezialisierten Partneranwälte zusammenarbeitest.
Die Kurzübersicht zeigt bereits, dass das Thema Abrissgenehmigung sehr kompliziert ist. Bei den meisten baulichen Anlagen darfst Du ohne staatlichen Segen nicht tätig werden. Einer unserer Partneranwälte hilft Dir bei allen Schritten, die für die Realisierung Deines Wunschvorhabens notwendig sind. Er oder sie vertritt Deine Interessen vor Behörden, und geht, wenn es sein muss, auch den Klageweg für Dich. Damit Du Dir ein Bild von unseren kompetenten Rechtsbeiständen machen kannst, hole Dir eine persönliche und kostenlose Ersteinschätzung zu Deiner Rechtslage ein.
Drohender Gebäudeeinsturz
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung