Streitigkeiten unter Nachbarn sind in Deutschland keine Seltenheit. Nicht immer geht es dabei jedoch um den Gartenzwerg oder eine zu hohe Hecke. Manchmal sind es schwer zu fassende Emissionen, die Probleme verursachen.
Im Gegensatz zu störenden Bauwerken oder Bäumen, die sichtbar sind, ist dies im Falle der Emissionen deutlich schwieriger. Dennoch gibt es im deutschen Rechtssystem Normen, die Dich vor unangenehmen Gerüchen, Geräuschen oder Erschütterungen schützen.
Der Begriff Immission beschreibt Einwirkungen, die auf Gebäude, Tiere oder Menschen wirken. Diese können unterschiedlicher Art sein. Lärm, unangenehme Gerüche, Dämpfe, beispielsweise durch den Rauch des Nachbargrills, oder auch Erschütterungen zählen zu den materiellen Einwirkungen.
Wenn jemand in der Nachbarschaft ein gefährliches Unternehmen betreibt, er zum Beispiel mit explosiven Stoffen arbeitet, führt dies meist zu ideellen Immissionen. Die Beunruhigung und Abscheu in der Nachbarschaft erzeugen.
Immissionen können jedoch auch von Gebäuden oder Bäumen ausgehen. Fällt Laub vom Nachbargrundstück auf Deinen Gartenteil oder bekommst Du auf Deinem Grundstück nur noch wenig Licht ab, kann auch darin eine unzulässige Immission liegen.
Der Unterschied zwischen Emission und Immission ist manchmal etwas verwirrend. Derjenige, der eine Emission verursacht, wird als Emittent bezeichnet. Im Gegensatz dazu fällt unter den Begriff der Immission alles, was die Umwelt einwirkt.
Häufig geht die Emission von benachbarten Grundstücken aus. Eine nahe gelegene Firma kann jedoch auch ein Emittent sein.
Besonders, wenn Deine Wohnung oder Dein Haus in der Nähe eines Gewerbegebietes liegt, kommen nahegelegene Unternehmen als Emittenten in Betracht.
Gem. § 906 Abs. 1 S.1 BGB kannst Du nur gegen Immissionen vorgehen, die Dich nicht nur unwesentlich beeinträchtigen. Da dieser Begriff etwas vage ist und jeder Mensch etwas Anderes als wesentlich ansieht, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für verschiedene Bereiche festgelegt.
Diese sind im Immissionsschutzgesetz des Bundes (BImSchG) und den zusätzlichen Verordnungen geregelt. Gelegentliche Grillabende sind kein Grund, um Gerichte zu bemühen. Ebenso musst Du etwas lautere Personen oder Kinder in der Nachbarschaft akzeptieren.
Bist Du Dir unsicher, ob die Beeinträchtigung stark genug ist, um dagegen vorzugehen, hilft Dir gerne ein erfahrener Partneranwalt unseres Netzwerks weiter.
Im Prinzip kannst Du gegen jede negative Beeinträchtigung im Sinne des Immissionsschutzgesetzes vorgehen. In einigen Bereichen ist der Nachweis etwas leichter, da Du Dich an festen Grenzwerten orientieren kannst.
In der TA Lärm sowie der Lärmschutzverordnung findest Du die Grenzwerte für die Lärmimmission. Diese werden stetig überprüft und ändern sich von Zeit zu Zeit. Zusätzlich ist der Grenzwert von dem Gebiet abhängig.
Die Lärmimmission darf in einem Industrie- oder Gewerbegebiet höher sein als in einem Mischgebiet. Besonders niedrig liegen die Grenzwerte in reinen Wohn- und speziellen Kurgebieten.
Eine Geruchsimmission ist deutlich schwerer zu messen. Wohnst Du auf einem kleinen Dorf nahe einer Kuhweide, musst Du eine stärkere Geruchsbelastung akzeptieren als direkt in einem Wohngebiet.
Sofern die Geruchsimmission besonders häufig auftritt und massiv ist, solltest Du anfangen, ein entsprechendes Geruchsprotokoll anzufertigen.
Gegen unangenehme Dämpfe, Erschütterungen oder starken Laubbefall kannst Du Dich selbstverständlich auch zur Wehr setzen. In einem Erstgespräch mit einem der Rechtsexperten unseres Netzwerks erfährst Du schnell, ob sich ein Vorgehen in Deinem Fall lohnt.
Das Nachbarrecht ist von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt. Das Ziel des Gesetzes liegt darin, individuelle Freiheiten zuzulassen. Gleichzeitig sollen benachbarte Parteien jedoch vor unzumutbaren Immissionen geschützt werden. Wenn Du Dich gestört fühlst, solltest Du das zunächst mit dem Störer besprechen. Vielleicht findet sich eine Regelung, die den täglichen Grillabend auf einmal oder zweimal in der Woche einschränkt.
Bleibt ein solches Vorgehen ergebnislos, hilft meist nur der Weg zum Anwalt. Eine Klage im Bereich des Nachbarrechts ist zwar unangenehm, manchmal jedoch der einzige Weg, störende Immissionen dauerhaft zu beseitigen.
Als Mieter kannst Du Deinen Vermieter auffordern, für ein unbeschwertes Wohnklima zu sorgen. Zu laute Geräusche aus der Nachbarwohnung musst Du nicht hinnehmen. Ebenso verhält es sich, wenn der Hausflur ständig unangenehm riecht. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, kannst Du die Miete mindern. Achte jedoch darauf, dass sich dies im Rahmen hält.
Entscheidet ein Gericht, dass die Immission hinnehmbar ist, sollte Dein Mietrückstand nicht zu hoch sein. Ansonsten kann Dein Vermieter Dir kündigen.
Das zentrale Element im Immissionsbereich stellt die Dokumentation der Störungen dar. Wenn Du ein detailliertes Protokoll vorlegen kannst, stehen Deine Chancen gut, dass ein Gericht in Deinem Sinne entscheidet.
Die Streitigkeit findet vor dem örtlich zuständigen Zivilgericht statt. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro benötigst Du keinen Anwalt. Im Falle des Unterliegens trägst Du allerdings die Kosten des Verfahrens.
Überlege Dir daher genau, ob Du in der Lage bist, Deine Belange vor Gericht form- und fristgerecht vorzubringen.
Sofern die Immission Dich dauerhaft beeinträchtigt, kannst Du jederzeit dagegen vorgehen. Anders verhält es sich lediglich bei neuen Geschäften oder Wohngebäuden in Deiner Nähe, von denen eine Belästigung ausgeht. Im Rahmen des Baus wirst Du, falls Du betroffen bist, informiert und kannst nun innerhalb einer Monatsfrist gegen die geplante Baumaßnahme Einspruch einlegen.
Ein späteres Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn die Art der Beeinträchtigung von Beginn an noch nicht abzusehen war. In diesem Fall nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor.
Solltest Du noch Fragen rund um den Bereich des Immissionsschutzes haben, berät Dich gerne einer der erfahrenen Partneranwälte unseres Netzwerks. Viele Fallstricke erkennt der Experte meist schon in einem Erstgespräch.
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Grenzbaum