Jeden Tag werden in Deutschland etwa 7 Millionen Pakete und Päckchen über die verschiedenen Speditionsunternehmen verschickt. Bei einem derart hohen Versandaufkommen kann es immer mal wieder passieren, dass ein Paket plötzlich verschwindet. Bei kostengünstigen Waren, die zudem ersetzt werden können, hält sich der Ärger möglicherweise noch in Grenzen. Ganz anders sieht die Situation allerdings aus, wenn es sich um wertvolle oder persönliche Gegenstände handelt. Bei einem Verlust stellt sich schnell die Frage, wer für den eingetretenen Schaden haftet. Unter Umständen wurdest Du auch vom Paketdienstzusteller darüber informiert, dass Deine Sendung bei Deinem netten Nachbarn abgegeben worden ist. Voller Vorfreude kontaktierst Du den Nachbarn nach Deiner Rückkehr, und musst nunmehr feststellen, dass er den Paketinhalt für sich beanspruchen möchte. Vielleicht leugnet er auch schlichtweg die Zustellung an ihn. Im Transport- und Speditionsrecht gibt es einige Besonderheiten. Bei einem normalen Ablauf machen wir uns keinerlei Gedanken darüber. Sobald beim Versand aber etwas schief läuft, sind wir plötzlich auch mit rechtlichen Fragen konfrontiert.
Kann der Aufenthaltsort eines Paketes trotz Sendungsnummer nicht mehr bestimmt werden, kannst Du unter Umständen bei dem jeweiligen Paketdienstleister einen Nachforschungsauftrag stellen. Das Problem ist allerdings, dass der Nachforschungsauftrag nicht vom Empfänger gestellt werden kann. Erwartest Du ein Paket, muss der Absender handeln. Dafür muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden. Außerdem sollten bereits jetzt Kassenzettel oder Rechnungen in kopierter Form beigelegt werden. Gib niemals Originalbelege aus Deiner Hand. Sollte es später zu einem Rechtsstreit kommen, stehst Du im wahrsten Sinne des Wortes noch einmal mit leeren Händen da. Kann das Paket auch auf diesem Wege nicht mehr ausfindig gemacht werden, müssen die Paketzusteller theoretisch Schadensersatz zahlen. Die beiden größten Paketdienstleister Deutschlands, DHL und Hermes, haften bis zu einem Warenwert von 500 €. Bei GLS sind die Verantwortlichen etwas großzügiger. Die Haftungsgrenze liegt bei 750 €. Gerade bei wertvollen Warensendungen empfiehlt es sich insofern, eine Transportversicherung abzuschließen. Die Versicherungssumme kann dadurch auf bis zu 2500 € oder sogar auf bis zu 25.000 € erhöht werden, wobei ein jeweiliger Aufschlag zu dem Paketpreis berechnet wird. Bei dem Transport von Luxusgütern, Anlagen oder Maschinen sollte stets eine Warentransportversicherung abgeschlossen werden. Dadurch ist das Transportgut während seiner Reise in voller Höhe geschützt. Unabhängig davon, ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen worden ist oder nicht, es ist keine Seltenheit, dass Paketdienstleister ihre Schadensersatz- oder Versicherungspflicht ablehnen. In diesem Fall solltest Du kein Risiko eingehen. Du brauchst einen auf das Transport- und Speditionsrecht spezialisierten Anwalt, der Dich gegenüber dem Paketdienstleister vertritt. Bereits der Weg zum Anwalt und seine Korrespondenz mit dem Dienstleister hat schon so manches Gerichtsverfahren verhindert. Immerhin droht den Transportunternehmen ein Imageverlust.
Grundsätzlich ist im Gesetz nicht geregelt, dass Postsendungen auch an den Nachbarn übergeben werden dürfen. Allerdings versuchen die Postunternehmen jeden Aufwand zu minimieren. Daher regeln ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Versender durch die Warenübergabe akzeptiert hat, dass Sendungen ebenso an den Nachbarn übergeben werden dürfen. Übrigens handelt es sich hierbei nicht zwangsläufig um den räumlichen Nachbarn. Beispielsweise gelten in einem Mehrfamilienhaus alle Bewohner als Nachbarn. Als Absender kann die sogenannte Ersatzzustellung verhindert werden, sobald die Sendungsnummer vorhanden ist. Jeder Nachbar hat auch das Recht, die Annahme von Paketsendungen zu verweigern. Grundsätzlich handelt es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Inwiefern sich das positiv auf das Nachbarschaftsverhältnis auswirkt, sei dahingestellt. Die Zustellung an eine Ersatzperson birgt nämlich rechtliche Besonderheiten: Die Haftung der Transportversicherung, Güterversicherung oder Warentransportversicherung könnte selbst bei sehr wertvollen Gegenständen ausgeschlossen sein.
Sobald der Nachbar behauptet, keine Sendung für Dich angenommen zu haben, wird es knifflig. Es kommt tagtäglich vor, dass Zusteller die Paketsendung einfach beim Empfänger ablegen. Sie füllen das Unterschriftenfeld selbst aus. Auch der Nachbar muss vor Annahme eines Pakets seine Unterschrift leisten. Signalisiert ihm beispielsweise bereits die Verpackung, dass Du einen neuen Fernseher bestellt hast, der sich ganz hervorragend in seinem eigenen Wohnzimmer aufstellen lassen würde, könnte er die Annahme leugnen. In diesem Fall solltest Du nicht zögern einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Er wird beantragen, dass bei der Polizei ein Unterschriftenvergleich durchgeführt wird. Dadurch zeigt sich, ob der Paketzusteller oder der Nachbar für die Sendung unterschrieben hat. Ist die Unterschrift nicht mit der des Nachbarn übereinstimmend, haftet das Paketdienstunternehmen. Stellt sich allerdings heraus, dass der Nachbar Dir das Paket nicht übergeben wollte, weil er es verschlampt hat oder selbst nutzen möchte, ist er auch dafür verantwortlich.
Auch ohne entsprechenden Abschluss einer speziellen Versicherung, sind Pakete grundsätzlich versichert. Das bedeutet, dass die Transporteure dazu verpflichtet sind, die Sendung ausschließlich gegen Empfangsbestätigung abzugeben. Wird die Ware demgegenüber vor der Haustür oder auf der Terrasse abgelegt, haftet das beauftragte Versandunternehmen. Manchmal nutzen die Zusteller die Gunst der Abwesenheit, weil sie wissen, dass das Paket zu spät zugestellt wird. Gerade bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel bei Geburtstagen oder zu Weihnachten, ist eine termingerechte Zustellung wichtig. Bei Standardpaketen schützen sich die Paketdienstleister dadurch, dass sie bestimmte Lieferzeiten nicht garantieren. Nach etwa 20-30 Tagen gehen aber auch die Transportgesellschaften davon aus, dass es sich um ein verschollenes Paket handelt. Die meisten Paketunternehmer kündigen ihre Sendung vorab per E-Mail oder SMS an. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Prognose, die auf durchschnittliche Erfahrungswerte zurückgeführt wird. Eine plötzliche Erkrankung des Zustellers oder ein Verkehrsunfall verpflichten das Unternehmen daher nicht zum Schadensersatz. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen dem Versender und dem Paketunternehmen ein konkreter Zustellungstermin vereinbart worden ist. Dann ist der Transporteur dazu verpflichtet, den Termin auch ein zu halten. Falls Du auf ein Paket längere Zeit warten musst, solltest Du Kontakt zum Versender aufnehmen. Er ist ohnehin der Einzige, der die Verspätung gegenüber den Transportunternehmen reklamieren kann.
Hat der Nachbar ein Paket angenommen und wird es anschließend gestohlen oder beschädigt, muss die Haftungsfrage beantwortet werden. Möglicherweise hat Dir der Nachbar das Paket nach der Annahme vor die Tür gelegt, weil er das Haus selbst verlassen musste. Er weiß doch, wie sehr Du Dich auf den Inhalt freust. Wird es von dort entwendet, hat der Nachbar fahrlässig gehandelt. Er kann sogar dazu verpflichtet werden, Schadensersatz zu zahlen. Sobald der Nachbar eine Sendung entgegengenommen hat, die er in seiner Wohnung aufbewahrt, fließt sie in den Hausrat ein. Bei einem Diebstahl aus der Wohnung muss die Hausratversicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Nachbar eine solche auch abgeschlossen hat. Ansonsten liegt das Haftungsrisiko bei ihm. Weiterhin ist es denkbar, dass der Nachbar das Paket nach der Annahme fallen lässt. Dadurch könnte der Inhalt beschädigt werden. Hierbei handelt er wiederum fahrlässig. Er ist gut beraten, den Vorfall seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Andernfalls muss er den Schaden finanziell ausgleichen. Jeder Nachbar sollte daher beschädigte Pakete nicht annehmen. Zumindest aber sollte die Beschädigung in Anwesenheit des Zustellers aufgenommen werden. Dadurch erspart sich der gutmütige Navhbar unter Umständen viel Ärger. Zwar kann der Nachbar für die Annahme einer ramponierten Verpackung nicht belangt werden. Dasselbe gilt auch, wenn der Inhalt dadurch beschädigt worden ist. Allerdings wird er in einem möglichen Rechtsstreit zu beweisen haben, dass die Beschädigung nicht auf ihn zurückgeführt werden kann.
Es gibt immer wieder kriminelle Banden, die mit dem Paketversand ihre Geschäfte betreiben. Häufig nutzen sie die Benachrichtigungskarte, um das Paket mit einer gefälschten Vollmacht vom Nachbarn abzuholen. Gerade in größeren Wohnsiedlungen kennen sich die Nachbarsleute auch nicht immer untereinander. Daher sollte eine Zustellung lediglich beim Wunschnachbarn erfolgen. Das kannst Du als Empfänger selbst bestimmen. Sollte das Paket von einem Fremden abgeholt worden sein, bleibt Dir leider nur der Gang zur Polizei.
Neben der Anzeige gegen Unbekannt wird nämlich die Frage wichtig sein, wo der Zusteller die Benachrichtigungskarte hinterlassen hat. Grundsätzlich ist die Benachrichtigung im Briefkasten zu hinterlassen, um sie gerade vor dem Zugriff Dritter zu schützen. In der Praxis ist dies leider nicht immer der Fall.
Im Transport- und Speditionsrecht gibt es eine Vielzahl von möglichen Sachverhaltskonstellationen. Bereits kleine Unterschiede beeinflussen die Rechtslage. Ein verloren gegangenes Paket ist für alle Beteiligten ärgerlich. Plötzlich fühlt sich niemand mehr für den Verlust verantwortlich.
Unabhängig davon, ob Du Versender oder Empfänger bist, bieten wir Dir ein kostenfreies Ersteinschäzung mit einem unserer Partneranwälte an. Es ist nicht nur wichtig, Deinen konkreten Einzelfall zu bewerten. Vielmehr helfen Dir die Juristinnen und Juristen dabei, weitere Nachteile zu Deinen Ungunsten zu verhindern. Bereits die Flut an Kommentierungen und unterschiedlicher Rechtsprechung zeigt, welche enorme praktische Bedeutung dieser Rechtsbereich in der Praxis hat.
Wir können Dir sicherlich nicht versprechen, dass Dein Paket doch noch den Weg zu Dir findet. Allerdings wird Dich der qualifizierte Rechtsbeistand bereits beim ersten kostenlosen Kontakt über die nächsten sinnvollen Schritte informieren.
Verschwindet ein Paket oder ein Päckchen, ist die Klärung der Haftung von mehreren Faktoren abhängig. Der Lieferdienst, der das Paket transportiert, kann genauso haftbar sein wie der Onlineshop oder - im Falle eines Privatkaufs - der Käufer. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Päckchen zum günstigen und unversicherten Versandpreis auf den Weg geschickt wird. In diesem Fall haftet immer der Absender und nicht der Lieferdienst. Der versicherte Paket-Versand und die daraus entstehende Haftungsfrage sind vor allem durch die verschiedenen Bestimmungen der einzelnen Paketdienste kompliziert. Daher solltest Du Dich unbedingt genau darüber informieren, welche Waren und Warenwerte versichert sind.
Geht ein Paket oder ein Päckchen verloren, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich rechtliche Beratung einzuholen. Mithilfe von FragRobin erhälst Du eine kostenlose Erstberatung!