Ob auf der Autobahn oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft: Überall wird zu schnell gefahren. Kein Wunder, dass es unzählige Blitzer gibt, deren Zweck in der Überwachung von Temposündern liegt. Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, muss ein Bußgeld zahlen.
Der Bußgeldkatalog sieht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise drastische Strafen vor. Bei besonders teuren Bescheiden sollte eine genaue Prüfung erfolgen, insbesondere wenn es um ein Fahrverbot und mehrere Punkte im Verkehrsregister geht. Ein Einspruch bzw. eine Anfechtung des Bußgeldbescheids kann lohnenswert sein. Der Deutsche Anwaltsverein und andere Institutionen gehen davon aus, dass nahezu jeder dritte Bußgeldbescheid falsch ist bzw. mangelhaft erstellt wurde. Die Messgeräte im Straßenverkehr sind hochkomplex und weisen zahlreiche Fehler auf. Regelmäßige Softwareupdates, Bedienungsfehler und Umwelteinflüsse können die Messergebnisse stark verfälschen.
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte sich daher an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann eine vollständige Aufhebung des Bußgeldbescheids erwirken oder zumindest die Höhe des Bußgeldbescheids drastisch minimieren.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen der Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Die Strafandrohung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts fällt wesentlich höher aus als außerorts. Dies wird mit dem erhöhten Unfallrisiko in Ortschaften begründet.
Die Kosten einer Geschwindigkeitsüberschreitung beginnen innerorts bei 15 Euro und reichen bis zu 680 Euro. Punkte werden ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h verteilt. Fahrverbote kommen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h in Betracht. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften reichen Bußgelder von 10 bis 600 Euro. Punkte werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h vergeben. Fahrverbote entstehen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h.
Ein Verwarnungsgeld ist ein Bußgeld bis 55 Euro. Ab 60 Euro spricht man allgemein von einem Bußgeld. Verkehrsverstöße, die mit Verwarnungsgeldern geahndet werden, führen im Gegensatz zu Verstößen mit höheren Bußgeldern nicht zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister eingetragen - es gibt also keine Punkte in Flensburg.
In einigen Situationen kann es notwendig sein, dass Du Deine Geschwindigkeit drosselst und unter die erlaubte Höchstgeschwindigkeit absenkst. Du musst Deine Geschwindigkeit immer an die Wetter- und Sichtverhältnisse anpassen. Reduzierst Du die Geschwindigkeit nicht, sind harte Strafen möglich.
Ein einfaches Beispiel: Es ist alles zugefroren und das Auto rutscht - Du fährst aber einfach weiterhin mit 100 km/h. In dieser Situation hast Du Dein Tempo nicht an die besonderen Wetterbedingungen angepasst. Gleiches gilt, wenn Du mit 100 km/h über Bahnübergänge fährst oder Deine Geschwindigkeit in Kurven nicht reduzierst. Du solltest Dir die Faustregel merken, dass Du bei Schnee, Regen und Nebel nicht schneller als 50 km/h fahren solltest, falls die Sicht auf weniger als 50 Meter eingeschränkt ist. Hältst Du Dich nicht an diese Vorgaben, können Bußgelder, Punkte im Zentralregister sowie Fahrverbote drohen. Werden Hilfsbedürftige, Kinder oder Senioren in Gefahr gebracht, erhöht sich die Strafe noch einmal deutlich.
Du befindest Dich noch in der Probezeit und bist zu schnell gefahren? Jetzt fragst Du Dich sicherlich, welche Konsequenzen das haben und wie man diese möglicherweise abwenden kann. Generell wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h als ein sogenanntes A-Delikt eingestuft und damit als „schwerwiegendes Verkehrsdelikt“ härter geahndet als etwa ein „weniger schwerwiegendes“ B-Delikt wie zum Beispiel das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Da Fahranfänger in der Probezeit nur einen Führerschein auf Probe haben und ihre Verkehrstüchtigkeit erst noch unter Beweis stellen müssen, haben insbesondere A-Delikte unangenehme und auch teure Folgen. Zu den allgemeinen Maßnahmen des Bußgeldkatalogs - siehe oben - wird der Fahranfänger folgendermaßen bestraft:
Bei der ersten Geschwindigkeitsübertretung von über 20 km/h verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird angeordnet. Die Kosten für ein Aufbauseminar sind unterschiedlich - sie liegen in der Regel bei 90-190 Euro. Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie einer Fahrprobe von 30 Minuten. Die Behörde setzt eine verbindliche Frist, innerhalb derer an einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss. Eine durchgängige Teilnahme ist hierbei Pflicht. Eine Fristüberschreitung oder Weigerung hat den Führerscheinentzug zur Folge.
Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt noch mehr hinzu: Neben der Teilnahme an Aufbauseminaren droht Wiederholungstätern beim zweiten Mal eine verkehrspsychologische Beratung, beim dritten Mal - manchmal auch schon beim zweiten Mal - wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Besonders hartnäckigen Wiederholungstätern droht sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Die gute Nachricht: Da Bußgeldverfahren oftmals unzulässig, falsch oder zumindest mangelhaft sind, kann sich eine genaue Prüfung lohnen, um auf diese Weise ungerechtfertigte Nachteile während der Probezeit doch noch abzuwenden.
Nahezu jeder dritte Bußgeldbescheid ist mit Fehlern behaftet. Du hast also durchaus gute Chancen, Dich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren. Deine Strafe kann durch die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts aufgehoben oder zumindest stark reduziert werden.
FragRobin ermöglicht Dir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung bei einem Partner-Anwalt in Deiner Nähe! Ruf uns an und vereinbare eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung bei einem FragRobin Partner-Anwalt in Deiner Nähe:
Kostenlose Service-Hotline: 0800 800 30 08